Kosten

Ein Hausbesuch dauert in der Regel zwischen 1 bis zwei Stunden.
Nehmen Sie sich bitte ausreichend Zeit dafür.
Eine stressfreie Besprechung erleichtert Ihnen und mir die gemeinsame Be- und Erarbeitung Ihres Falls.

Eine genaue Problembeschreibung und eine Übermittlung der genauen Fakten per E-Mail verkürzt und erleichtert die Analyse vor Ort.

Kosten:

Beratungsstunde: 
€ 72,–
Jede weitere 1/2 Stunde wird aliquot berechnet.

Wegzeitkostenpauschale innerhalb von Wien:
€ 34,–

Wegzeitkosten außerhalb von Wien:
Preis nach Vereinbarung
(meist werden zu der Stadtpauschale Wegzeitkosten in der Höhe von 0,70 Cent pro gefahrenem Kilometer ab der Stadtgrenze Wien verrechnet)

Maßnahmenplan – Übermittlung per EMail:
Vor Ort wird von mir ein Maßnahmenplan für Sie persönlich erstellt und mit Ihnen vor Ort sehr ausführlich besprochen.

Die schriftliche Zusammenfassung und die Übermittlung aller relevanten Listen, diverse Recherchen für benötigte weitere Unterlagen, etc. nimmt ca. 1,5 – 2 Stunden meiner Arbeitszeit in Anspruch. Dafür erlaube ich mir € 25,– zu verrechnen. 

Bis zu 30 Minuten telefonischer Nachbesprechungen sind in der von Ihnen gebuchten Beratung integriert.

Telefonberatungen: pro angefangener 30 Minuten werden mit € 36,– verrechnet. Die anfallenden Kosten sind zu überweisen.

Nichtbezahlung einer Rechnung:

Bei einer Überweisungsvereinbarung gelten die angegebenen Tage als Zahlungsziel. Bei Verzug der Rechnungsbezahlung erlaube ich mir pro Tag 1% der aushaftenden Summe in Rechnung zu stellen.

Zahlungsmöglichkeiten bei Hausbesuchen oder Messen:
Bargeld- oder auch Bankomatzahlung möglich

bargeldlose Zahlmethoden VISA, VPay , mastercard, Maestro, American Express, Apple Pay, Google Pay, NFC, Diners Club, Discover, Union Pay

Terminabsage:

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte zeitgerecht ab.
Bei einer Terminabsage innerhalb von 24 Stunden erlaube ich mir eine Gebühr in der Höhe von € 30,– in Rechnung zu stellen.

Kleinunternehmerregelung:
„umsatzsteuerbefreit i.S.d. § 6 Abs. 1 Z27 UStG“